Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen.
Alle Anwaltsgebühren sollen laut uns vorliegenden Informationen linear um 10% steigen, bei sozialrechtlichen Mandaten um 20%. Auch die Gerichtskosten sollen mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 angehoben werden.
Die neuen Gebührentabellen in der Kanzleisoftware ReNoStar werden Ihnen per Update zur Verfügung gestellt.